Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scandinavian Design House Handels GmbH

1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Scandinavian Design House Handels GmbH (in folgenden kurz „Scandinavian“) unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Soweit die Geltung nicht explizit für Unternehmer oder Verbraucher genannt ist, gelten die gegenständlichen AGB für Verbraucher und Unternehmer iSd österreichischen Konsumentenschutzgesetzes in gleichermaßem (beide im folgenden kurz „Kunden“).

1.2. Die Geltung anderer AGB als dieser, unabhängig davon, ob sie diesen AGB teilweise oder ganz entgegenstehen oder lediglich ergänzen, wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss
2.1. An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.

2.2. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, u.a. durch Mitarbeiter von Scandinavian werden erst dadurch verbindlich, dass sie von Scandinavian ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3. Preis
3.1. Die Verrechnung erfolgt in EURO. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

3.2. Scandinavian ist berechtigt Teilabrechnungen vorzunehmen, wenn die Leistung in Teilen erbracht wird.

3.3. Die Verkaufspreise der Scandinavian beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage, Installation oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von Scandinavian erbracht oder organisiert.

4. Zahlungskonditionen
4.1. Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind die Forderungen von Scandinavian Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen.

4.2. Vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen (einlangend) ab Zustandekommen des Kaufvertrags zu leisten.

4.3. Selbst im Fall eines unverschuldeten Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, zumindest jedoch in der Höhe von 10 % Zinsen über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

4.4. Der Kunde ist im Verzugsfall weiters verpflichtet angemessene und notwendige Inkasso- und Mahnspesen und andere zur Rechtsverfolgung notwendige Kosten, insbesondere die Kosten eines Anwalts zu bezahlen.

5. Aufrechnung
5.1. Eine Aufrechnung durch den Kunden, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

5.2. Dies gilt nicht für Konsumenten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Scandinavian sowie für Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Scandinavian steht, von Scandinavian ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

6. Leistungsverweigerungsverbot
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

7. Gewährleistung
7.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mangelfreiheit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind der Scandinavian unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

Der Kunde trägt stets die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht ein Gewährleistungsanspruch nur, wenn der Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich Scandinavian das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Ein Regressanspruch nach § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

Allfällige Regressforderungen aus dem Titel der „Produkthaftung“ iSd PHG gegen Scandinavian sind ausgeschlossen, sofern der Regressberechtigte nicht nachweist, dass der Fehler in der Sphäre von Scandinavian verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

7.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

8. Stornierung eines Auftrages
8.1. Der Rücktritt vom gültig zustande gekommenen Kaufvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen erfolgt eine Anerkennung des Rücktritts durch schriftliche Genehmigung durch Scandinavian. Bei einer Stornierung eines Auftrages wird eine Stornogebühr (laut § 909 ABGB) von 30 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt und von allfälligen geleisteten Anzahlungen zur Anrechnung gebracht.

8.2. Das Rücktrittsrecht ist im Fall von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Kosten und Spesen im alleinigen und unbeschränkten Eigentum von Scandinavian. Bis dahin ist die Ware nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, welches weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Ist eine Weiterveräußerung durch den Kunden beabsichtigt, ist eine vorangehende schriftliche Genehmigung durch Scandinavian einzuholen. In diesem Fall sind die Daten des Wiederkäufers (Name und Anschrift) der Scandinavian schriftlich bekannt zu geben. Ist die Weiterveräußerung gestattet, gilt die Kaufpreisforderung des Kunden als an die Scandinavian abgetreten. In diesem Fall ist Scandinavian jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

9.2. Sollten mehrere Forderungen der Scandinavian gegen den Kunden bestehen, so werden Zahlungen des Kunden primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Scandinavian berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, dieser wird ausdrücklich erklärt.

10. Lieferung, Transport
10.1. Sofern die Lieferung der Ware vereinbart wird, erfolgt die Lieferung per Postversand, durch eine von Scandinavian beauftragte Spedition oder durch firmeneigene Zustellung. Der Kunde hat die Verbringung im Haus bzw. Wohnung/Büro sowie das Auspacken und Aufstellen selbst vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10.2. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko der Lieferung bzw. des Transportes.

10.3. Ist der Kunde Verbraucher gilt folgendes: Der Kunde trägt die Kosten der Lieferung bzw. des Transportes. Die Gefahr des Verlusts oder Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von der Scandinavian angebotene Beförderungsmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer bzw. den Kunden über.

11. Liefertermin, Lieferstörungen, Haftung
11.1. Der angegebene Liefertermin stellt lediglich einen voraussichtlichen Liefertermin dar. Der endgültige Liefertermin wird erst bei Auftragsbestätigung bekannt gegeben.

11.2. Herstellerbedingte Lieferverzögerungen sind möglich und von Scandinavian nicht beeinflussbar. Kann Scandinavian den vereinbarten Liefertermin aufgrund von ihr nicht verschuldeter Umstände, insbesondere wegen Betriebsstörungen, Betriebsauflösungen des Lieferanten, Streiks, etc. oder Ereignisse höherer Gewalt, nicht einhalten, ist Scandinavian berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.

11.3. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten als vorweg genehmigt. Bei Lieferverzug aus anderen Gründen als in Punkt 11.2. dieser AGB, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Nachholung zu setzen, die zumindest 10 Werktage umfassen muss, ansonsten sein Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist.

11.4. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch Scandinavian oder einer Person, für die Scandinavian einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen. Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Für Unternehmer gilt zusätzlich, dass sie das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen haben.

12. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Scandinavian berechtigt, nach ihrer Wahl entweder auf Gefahr des Kunden die Ware bei ihr oder bei einem Lagerhalter einzulagern und dem Kunden die durch die Einlagerung bei Scandinavian angefallenen angemessenen branchenüblichen Lagergebühren pro Tag bzw. die beim Lagerhalter entstandenen Lagergebühren, in Rechnung zu stellen und auf die Erfüllung zu bestehen oder aber, vom Vertrag nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurückzutreten.

13. Montage, Installation
13.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde die Montage selbst vorzunehmen. Ist Montage vereinbart, wird die Montage falls nicht anderes vereinbart, nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz verrechnet wird.

13.2. Der Kunde hat für sämtliche für die Montage durch Scandinavian notwendigen Installationen und Anschlüsse zeitgerecht bauseits vorzusorgen. Stromanschlüsse, insbesondere für elektrische Geräte und Licht, sowie Wasseranschlüsse werden von Monteuren der Scandinavian nicht durchgeführt. Diese Dienstleistungen sich daher nicht im Montagepreis enthalten. Diese Arbeiten müssen von konzessionierten Fachbetrieben vorgenommen werden.

14. Verrechnung
Sämtliche im Auftrag nicht angeführten, vom Kunden nachträglich beauftragten und von Scandinavian durchgeführten Leistungen werden dem Kunden nachträglich gesondert verrechnet. Der Zahlungsbetrag für erbrachte Dienstleistungen ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt abzugs- und spesenfrei zu bezahlen.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
15.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das am Sitz der Scandinavian sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Scandinavian hat jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

15.2. Sofern der Kunde Verbraucher ist und der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist wegen Streitigkeiten aus dem Vertrag erhobenen Klagen eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15.3. Für sämtliche zwischen der Scandinavian und dem Kunden abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden. Bei Streitigkeiten aus einem beidseitigen unternehmensbezogenem Geschäft gilt zusätzlich, dass die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausgeschlossen ist.

16. Formerfordernis
An die Scandinavian gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt bzw. richtet sie sich subsidiär nach dem beiderseitigen Willen der Vertragsparteien.

18. Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung von Scandinavian findet sich auf der Website.

19. VIPP Küche
Einmal – und nur wenn – die Qualitätskontrolle durchgeführt wurde und die Kücheninstallation von Kunden genehmigt wurde, tritt die 2-Jahres-Garantie in Kraft. Die Gewährleistung setzt eine bestimmungsgemäße Verwendung voraus, wie sie in den Pflegehinweise von Vipp beschrieben ist, unter Vorbehalt normaler Abnutzung. Die Garantie gilt nicht für Schäden an der Küche, die durch defekte Geräte oder Geräteservice verursacht wurden. Die Garantie der Geräte richtet sich nach den lokalen Richtlinien des Gerätelieferanten. Bei nicht funktionierenden Geräten ist der Kunde verpflichtet, sich direkt an das Servicebüro des Geräteherstellers zu wenden und sich auf den Händler als Partner zu beziehen. Vipp kann den Partner bei Bedarf unterstützen, kommuniziert jedoch nicht direkt mit dem Kunden. Die Garantie beinhaltet keine Kratzer oder Korrosion der Arbeitsplatte. Kratzer werden bei der Verwendung auftreten und müssen als Patina betrachtet werden, während Korrosion nicht auftreten kann, wenn die Pflegehinweise korrekt befolgt werden. Nach dem Zusammenbau der Küche muss der Kunde das Vorhandensein von kosmetischen Kratzern in der Arbeitsplatte akzeptieren, solange es nicht mehr als 5 davon pro Arbeitsplatte gibt und keiner von ihnen länger als 5 cm und breiter als 1 mm ist.

Die Garantie erlischt, wenn Änderungen an der Küche vorgenommen wurden, nachdem die Monteure und der Kunde die Qualitätskontrolle abgesegnet haben. Dies betrifft auch Ausschnitte für z.B. elektrische Stecker in den Endgiebeln von Inselmodulen und andere maßgeschneiderte Lösungen, die bei der Lieferung der Küche nicht vorhanden sind. Die Garantie erlischt auch, wenn die Küche demontiert und an einem anderen Ort wieder zusammengebaut wird. Vipp kann den Partner unterstützen, wenn eine Neuinstallation geplant ist. Nach der Beladung von Schränken und Schubladen muss der Kunde die Möglichkeit einer auftretenden Durchbiegung im Rahmen und der Arbeitsplatte von max. 4 mm an den Mittelpunkten zwischen den Beinen akzeptieren. Die Garantie der Küche ist erst gültig, wenn die Kontrolle des I-Auditors durchgeführt und der Bericht auf den Vipp-Server hochgeladen wurde. Wenn die Monteure keinen Zugang zu Smartphones oder I-Auditoren haben, liegt es in der Verantwortung des Partners, die Inspektion durchzuführen. In zerlegtem Zustand kann die Vipp-Küche den Lagerbedingungen (Temperatur und Luftfeuchtigkeit) nicht länger als 12 Wochen standhalten. Bei Überschreitung der Frist tritt die zweijährige Garantie nach der Installation nicht in Kraft. Die zerlegte Küche darf niemals anders als unter den folgenden Bedingungen gelagert werden: Temperatur: 15-30 Grad Celsius. Luftfeuchtigkeit: 35-65% RF Es liegt in der Verantwortung des Partners, die geltenden Garantiebedingungen in diesem Dokument dem Kunden mitzuteilen und zu übergeben.